Altersgerecht umbauen – Modernisierungskredit zur Finanzierung
Ein Modernisierungskredit der Bank wird häufiger in Anspruch genommen, um einen sogenannten altersgerechten Umbau vorzunehmen. Damit sind in erster Linie Maßnahmen in einem Haus oder einer Wohnung gemeint, die mehr Barrierefreiheit schaffen. Dieses Thema wird zunehmend wichtiger, da es in Deutschland eine wachsende Anzahl von älteren Menschen mit einer weiter steigenden Lebenserwartung gibt. Neben dem Modernisierungskredit kommen für diesen Fall auch verschiedene Förderungen infrage.
Was bedeutet altersgerechtes Umbauen?
In der Praxis wird ein altersgerechter Umbau in einer Wohnung immer dann notwendig, wenn keine ausreichende Barrierefreiheit mehr existiert. Das wiederum bedeutet, dass es für mindestens einen der Bewohner zu schwierig geworden ist, sich frei und ohne Hindernisse in der Wohnung zu bewegen. Meistens sind derartige Veränderungen notwendig, wenn die Bewohner beispielsweise nach einer schwereren Erkrankung beim Gehen oder allgemein in der Bewegung eingeschränkt sind. Dann ist es zum Beispiel häufig nicht mehr möglich, jeden Tag mehrfach Treppen auf- und abzusteigen, sodass in diesem Fall eine bauliche Lösung gefunden werden muss.
Selbstverständlich betreffen derartige Maßnahmen nicht ausschließlich ältere Menschen. Aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit können ebenfalls jüngere Menschen zum Beispiel im Rollstuhl sitzen, sodass in diesen Fällen ebenfalls entsprechende Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder dem Haus notwendig sind. In Einzelfällen kommen insbesondere ein Modernisierungskredit der Bank sowie staatliche Förderdarlehen infrage, insbesondere seitens der KfW-Bank.
Welche Umbaumaßnahmen sind im Alter typisch?
Altersgerechte Umbauten werden entweder vom jeweiligen Vermieter veranlasst oder durch den Eigentümer vorgenommen, falls Sie Ihr Haus selbst bewohnen. Es gibt eine Reihe typischer Maßnahmen, die unter die Kategorie altersgerechtes Umbauen fallen und in der Regel auch als förderfähig angesehen werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Einbau eines Treppenlifts
- Umbau des Badezimmers, beispielsweise Halterungen an Dusche, Bad und WC
- Vergrößerung der Zimmer-Eingänge
- Entfernen von Zwischenwänden für mehr Freiraum, beispielsweise für einen Rollstuhl
- Veränderungen im Eingangsbereich, beispielsweise Rampe für Rollstuhl neben der Treppe
- Einbau von Fenstern mit niedrigeren Griffen
Diese und weiteren Maßnahmen können im Alter wichtig sein, damit sich die Bewohner möglichst barrierefrei in ihrem eigenen Zuhause bewegen können.
Modernisierungskredit oft zur Ergänzung sinnvoll
In manchen Fällen reicht das Förderdarlehen der KfW mit seinen günstigen Zinsen und einem eventuellen Zuschuss aus, um sämtliche Kosten für den altersgerechten Umbau abzudecken. Nicht selten fehlt es allerdings an Kapital, sodass der Modernisierungskredit eine sinnvolle Ergänzung sein kann. Da die Umbaumaßnahmen allerdings – insbesondere unter Einbezug der KfW-Darlehen – meistens weniger als 50.000 Euro betragen, bietet sich vor allem der Modernisierungskredit in Form eines Ratenkredites an.
Immobiliendarlehen und damit spezielle Modernisierungsdarlehen bieten die meisten Banken nämlich erst ab einer Darlehenssumme von 50.000 Euro an. Wenn Sie sich diesbezüglich unsicher sind, welche Darlehensvariante die beste Option ist oder besonders günstige Konditionen beinhaltet, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter. Die zinsprofis Baufinanzierung finden für Sie den passenden Kredit, damit Sie die geplanten Maßnahmen zum altersgerechten Umbau Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung durchführen lassen können.
Altersgerecht umbauen – Förderkredit der KfW
Unter anderem bei der KfW gibt es Förderprogramme, die sich auch auf altersgerechtes Umbauen beziehen. Ein Programm trägt sogar genau diesen Namen, nämlich „Altersgerecht Umbauen – Kredit“. Es handelt sich dabei um das Förderprogramm 159 der KFW Bank. In dem Fall erhalten Sie ein Darlehen von maximal 50.000 Euro, mit dem Sie sämtliche Kosten finanzieren können, die im Zuge des altersgerechten Umbaus entstehen. Darüber hinaus ist ebenfalls das Programm „445b – Barriererreduzierung“ interessant, denn dort gibt es zusätzlich sogar einen Investitionszuschuss. Dieser beläuft sich auf maximal 5.000 Euro für jede Einzelmaßnahme, maximal jedoch auf 6.250 Euro je Wohnung beim Standardhaus.